Der Betreuungsvertrag

Ich schließe mit allen Eltern einen Betreuungsvertrag ab, der im Wesentlichen folgende Punkte enthält:


Personendaten, Betreuungszeiten, Urlaub, Eingewöhnungszeit, Vergütung, Versicherung, Medizin und Arztbesuche, Allergien und Ernährung, sonstige Regelungen,Auskunfts- und Schweigepflicht, Kündigungsfrist und Vertragsende.

Die Kosten

Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der gültigen Satzung Kindertagespflege von Stadt und Landkreis Lüneburg. Eltern, die eine einkommensabhängige Förderung beantragen möchten, haben den entsprechenden Antrag direkt beim zuständigen Jugendamt (Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe) einzureichen. Den Antrag hierzu finden Sie im entsprechenden Link auf dieser Seite.

LINK ZUR SATZUNG KINDERTAGESPFLEGE FÜR DEN LANDKREIS LÜNEBURG

ANTRAG ZUR FÖRDERUNG DER KINDERTAGESPFLEGE FÜR DEN LANDKREIS LÜNEBURG

ANTRAG ZUR FÖRDERUNG DER KINDERTAGESPFLEGE FÜR DIE STADT LÜNEBURG